Objektive Gründe

Voraussetzung für eine Änderungskündigung sind objektive Gründe wie:

  • betriebliche Gründe
    • Umstrukturierung
    • Restrukturierung
  • Persönliche Gründe
    • veränderte Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters
    • teilweise Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters.

Personalabbau / Personalrestrukturierungen

Änderungskündigungen können in wirtschaftlichen Zeiten ein Hilfs- bzw. Korrekturmittel sein,

  • die Löhne an die aktuellen Verhältnisse anzupassen;
  • um Boni auf ein vernünftiges Mass zurückzuführen oder an Vorgaben der Aufsichtbehörde (zB finma) anzupassen;
  • nicht mehr zeitgerechte fringe benefits aufzuheben;
  • eine Pensumsreduktion einzuführen, um Härtefälle zu vermeiden (Personalentlassungen/Pensumsreduktionen bei älteren Mitarbeitern uam).

Weiterführende Informationen finden Sie auf www.personalabbau.ch


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