LAWINFO

Änderungskündigung

QR Code

Fazit

Rechtsgebiet:
Änderungskündigung
Stichworte:
Änderungskündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arbeitgeber tun gut daran,

  • ein klares Konzept für die Änderungskündigung zu erstellen,
  • Kündigung und Weiterbeschäftigungs-Erklärungen zu trennen,
  • Das Weiterbeschäftigungsangebot zu veränderten Bedingungen erst auf den Zeitpunkt nach Ablauf der Kündigungsfrist zu erklären,
  • keine Ultimaten zu setzen und
  • sich an den Konditionen des AVIG zu orientieren (Lohnreduktion: weniger als 30 % des versicherten Verdienstes des betreffenden Mitarbeiters).

Arbeitnehmer sollten trotz verständlicher anfänglicher emotionaler Betroffenheit

  • den Sachverhalt und das Angebot genau prüfen, also nichts überstürzen,
  • die Folgen einer Ablehnung des Weiterbeschäftigungsangebotes (im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses) genau abklären, damit sie nicht zwischen Tisch und Stühle fallen, namentlich dann, wenn die Arbeitslosenkasse auf eine unterlassene Schadensminderung infolge zumutbarer Arbeit und akzeptabler Lohnreduktion erkennen würde,
  • im Zweifelsfall das Weiterbeschäftigungsangebot zu veränderten Konditionen annehmen und in der Ruhe eine neue Stelle suchen, sollten sich die Unrechts-Gedanken nicht verflüchtigen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.